Der Prozess: Teil II
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...über den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens – ab 02:24 Minuten
Am 19. Prozesstag hat die Verteidigung des Attentäters einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Anwältinnen und Anwälte der Nebenklage haben Anträge gestellt, dass Taten gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten als "versuchter Mord" gewertet werden. In der Anklageschrift der Bundeswaltanschaft wurden diese Vergehen anders bewertet. Über diese Fälle hat MDR exakt einen ausführliche Beitrag gemacht.
Mit diesem Antrag auf Aussetzung stand im Raum, dass der Prozess auf der Zielgeraden platzt. Aber das Gericht lehnte diesen Antrag ab und so konnte der Prozess wie geplant weitergehen.
...was wusste die Familie über die Pläne des Attentäters? – ab 11:21 Minuten
Das persönliche Umfeld, wie die Famile, ist immer relevant für "Radikalisierungskarrieren". Dementsprechend wurden die Zeugenaussagen der Kernfamilie mit Spannung erwartet. Aber Mutter, Vater und Halbschwester des Attentäters machten von ihrem Recht gebrauch, die Aussagen zu verweigern.
Noch am Tag, als die Mutter des Angeklagten von der Tat erfahren hat, hat sie einen Abschiedsbrief verfasst und einen Suizid-Versuch unternommen. Der Brief war voller antisemitischer Äußerungen. Allerdings ist nicht klar, in welchem geistigen Zustand sie sich beim Verfassen befand.
Die Nachbarn des Vaters hatten unregelmäßig Knallgeräusche gehört. Im Schuppen am Haus des Vaters, hat der Attentäter seine Waffen gebaut und diese auch getestet. Es gab noch viele weitere Umstände, die den Familienmitgliedern hätten auffallen können oder müssen. Aber ohne konkrete Aussagen wird es dafür keine Hinweise geben.
...das Auftreten der Nebenklägerinnen und Nebenkläger im Gericht – ab 21:09 Minuten
Neben den vielen erschütternden und schmerzhaften Momenten vor Gericht, gab es auch viele solidarirsche Momente. Diese gingen in erster Linie von den Nebenklägerinnen und Nebenklägern aus.
Viele Nebenklägerinnen und Nebenkläger haben sich in ihren Aussagen direkt an den Attentäter gewendet und klargemacht, dass sie sich durch seine Tat nicht einschüchtern lassen. Durch die Aussagen wurden auch spätere Statements der Nebenklage beeinflusst.
...das Gutachten zur Psyche des Angeklagten – ab 32:22 Minuten
Im November 2020 wurde das Gutachten vorgestellt, das die Psyche des Attentäters einschätzen soll. Es vor allem dazu da, um zu ermitteln, ob eine besondere Schwere der Schuld gegeben ist.
Der Gutachter sieht zwar im Attentäter durchaus autistische Züge, hält ihn aber dennoch für voll schuldfähig und sieht in ihm eine dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft. Das deckt sich auch mit den Aussagen des Attenäters, der in seinem Geständnis angekündigt hat, dass er nochmal Menschen töten würde, die anderen Glaubens oder anderer Herkunft sind.
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