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Wollen Sie wirklich ein Verbot der Homöopathie für ärztliche Kollegen, Dr. Hanefeld?

46:01
 
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Der Antragsteller beim Deutschen Ärztetag erklärt seine Intention

Die Wogen der Diskussion schlugen in Mainz beim 128. Deutschen Ärztetag hoch, bevor der Beschluss fiel: Die Delegierten entschieden mit 117 zu 97 Stimmen unter anderem, dass die Ärzteschaft den Gesetzgeber auffordert „Maßnahmen zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte Erwähnung findet“. Unter anderem hatten Delegierte in der Diskussion befürchtet, durch den Beschluss komme es in der Konsequenz zu einem Berufsverbot für homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte.

Im „ÄrzteTag“-Podcast nimmt Dr. Marc Hanefeld, der in Mainz den Antrag zusammen mit einer Reihe anderer Delegierter aus mehreren Landesärztekammern gestellt hatte, Stellung dazu, worum es ihm tatsächlich geht und warum er als Konsequenz des Antrags nicht sieht, dass die Ausübung von Homöopathie Ärztinnen und Ärzten verboten sein könnte. Im Gespräch erläutert der Facharzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Anästhesiologie aus Bremervörde, was er jetzt vom Gesetzgeber und was von der Bundesärztekammer als Konsequenz des Beschlusses erwartet. Er geht auch darauf ein, wie er sich die Weiterentwicklung der GOÄ vorstellen könnte, damit die Sonderstellung mit zwei eigenen GOÄ-Positionen für die homöopathische Erst- und für die Folgeanamnese beendet wird. Und er begründet, warum er der Homöopathie trotz neuer Metaanalysen die Wissenschaftlichkeit weiterhin abspricht und wieso in seinen Augen Homöopathie viel mit der früher so weit verbreiteten eminenzbasierten Medizin zu tun hat. Nicht zuletzt sieht Hanefeld durchaus Möglichkeiten, Gegner und Befürworter der Homöopathie zusammenkommen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. (Länge: 46:01 Minuten)

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650 एपिसोडस

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Die Wogen der Diskussion schlugen in Mainz beim 128. Deutschen Ärztetag hoch, bevor der Beschluss fiel: Die Delegierten entschieden mit 117 zu 97 Stimmen unter anderem, dass die Ärzteschaft den Gesetzgeber auffordert „Maßnahmen zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte Erwähnung findet“. Unter anderem hatten Delegierte in der Diskussion befürchtet, durch den Beschluss komme es in der Konsequenz zu einem Berufsverbot für homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte.

Im „ÄrzteTag“-Podcast nimmt Dr. Marc Hanefeld, der in Mainz den Antrag zusammen mit einer Reihe anderer Delegierter aus mehreren Landesärztekammern gestellt hatte, Stellung dazu, worum es ihm tatsächlich geht und warum er als Konsequenz des Antrags nicht sieht, dass die Ausübung von Homöopathie Ärztinnen und Ärzten verboten sein könnte. Im Gespräch erläutert der Facharzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Anästhesiologie aus Bremervörde, was er jetzt vom Gesetzgeber und was von der Bundesärztekammer als Konsequenz des Beschlusses erwartet. Er geht auch darauf ein, wie er sich die Weiterentwicklung der GOÄ vorstellen könnte, damit die Sonderstellung mit zwei eigenen GOÄ-Positionen für die homöopathische Erst- und für die Folgeanamnese beendet wird. Und er begründet, warum er der Homöopathie trotz neuer Metaanalysen die Wissenschaftlichkeit weiterhin abspricht und wieso in seinen Augen Homöopathie viel mit der früher so weit verbreiteten eminenzbasierten Medizin zu tun hat. Nicht zuletzt sieht Hanefeld durchaus Möglichkeiten, Gegner und Befürworter der Homöopathie zusammenkommen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. (Länge: 46:01 Minuten)

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