Wie entscheidet der GBA über den Zusatznutzen von neuen Behandlungsoptionen im Mammakarzinom?
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Der GBa (Gemeinsamer Bundesausschuss) ist für die Zusatznutzenbewertung von neuen Therapien in Deutschland zuständig. Darauf basierend verhandeln anschließend der pharmazeutische Unternehmer und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen den Erstattungsbetrag. Doch wie trifft der G-BA seine Entscheidungen über den Zusatznutzen? Was sind dafür die Entscheidungskriterien und was versteht man in diesem Zusammenhang unter einer Patientenrelevanz?
Student:Innen der DHBW Lörrach setzten sich damit auseinander und gehen auf konkrete Therapien und deren Bewertung ein.
Dieser Podcast wurde produziert von Dr. Stefan Walzer (MArS https://marketaccess-pricingstrategy.de/) und Student:Innen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Lörrach.
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