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Folge 45: Schutz für Hausrat und Haftpflicht

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HAUSFREUNDE

**Die Privathaftpflichtversicherung ** Privathaftpflichtversicherung klingt nach Pflichtversicherung. Das ist sie aber nicht. Sie zahlt, wenn ich andere schädige. Das können Sachschäden sein, aber auch Personenschäden und da zählen dann z.B. Arzt- und Krankenhauskosten dazu, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen als Ausgleich für bleibende Schäden. Man kann sich vorstellen, dass das teuer werden kann. Wichtig ist deshalb auch die Mindestdeckungssumme: Der Bund der Versicherten schreibt von mindestens 15 Millionen. Versichert sind ganz allgemein die Gefahren des täglichen Lebens. Diese Gefahren können auch von meinem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel: Wenn ich im Winter versäumt habe, den Weg vorm Haus zu räumen und ein Passant rutscht aus und verletzt sich. Oder es fällt ein Dachziegel herab und trifft jemanden. Wenn wir von einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ausgehen, wäre das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Schließlich gibt es eine Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer muss ich dafür sorgen, dass Fußgänger und Radfahrer vor Gefahren geschützt sind, die von der Immobilie und angrenzenden Gehwegen ausgehen.

Nun noch ein Beispiel für einen Sachschaden: Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden an einem Gebäude, sofern es nicht das eigene ist. Somit kann ein Wasserschaden, ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein, wenn dieser zu einem Schaden in der Wohnung des Nachbarn führt.

Angenommen ein Mieter hat einen Wasserschaden in seiner Wohnung. Sofern den Mieter kein Verschulden trifft, z.B. bei einem Rohrbruch, kommt für die Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung des Vermieters auf. Wenn aber der Mieter den Schaden verursacht hat, ist seine Haftpflichtversicherung zuständig. Sie haftet für sog. Mietsachschäden, also Schäden an einem privat gemieteten Wohnraum, z.B. an Wänden, Türen, Fußboden. Ein solcher Mietsachschaden muss durch den Mieter reguliert werden, zugleich muss der Mieter den Vermieter informieren. Für den eigenen Schaden, also am Mobiliar, kommt die Hausratversicherung des Mieters auf.

Wer sein Haus vermietet hat, braucht eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Versichert sind Ansprüche, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer Pflichten verletzt hat, wie eben den Winterdienst oder die bauliche Instandhaltung. Oder auch, wenn ein Mieter im Dunkeln stürzt, weil die Treppenhausbeleuchtung defekt ist. Dann übernimmt die Haus‑ und Grundbesitzer‑Haftpflichtversicherung den Schadensersatz. Auch für Grundstückskäufer kann der Abschluss eines solchen Vertrags infrage kommen, falls sie noch keine konkrete Bauabsicht haben.

Gibt es noch weitere Spezial-Haftpflichtversicherungen? Als Bauherr braucht man eine Bauherren‑Haftpflichtversicherung: Sie schützt gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben. Bis zu einer bestimmten Bausumme (z.B. für Umbauten bei selbstgenutztem Wohneigentum) ist das Bauherren-Risiko in der Regel über die Private Haftpflichtversicherung mitabgedeckt.

Eine weitere Spezial-Haftpflichtversicherung ist die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie ist für alle Besitzer einer Ölheizung wichtig: Wenn Heizöl in den Boden sickert und droht, das Grundwasser zu verseuchen, kann es teuer werden.

Im Zusammenhang mit Wohnen könnte vielleicht noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung relevant sein. Sie ist für Eigentümer von Tieren wichtig und schützt den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Das könnten z.B. auch Schäden an gemietetem Wohnraum sein.

**Die Hausratversicherung ** Sie ist das Pendant zur Wohngebäudeversicherung, wenn es um das Inventar geht. Sie springt also ein, wenn durch Feuer, Hagel, Leitungswasser usw. Möbel, Gardinen, Teppiche oder auch Bücher, Elektrogeräte und Kleidung beschädigt werden. In der Regel gehört auch die Einbauküche dazu, solange sie aus vorgefertigten Modulen besteht. (Andernfalls: also individuell angefertigte, fest eingebaute Küchen gehören in die Gebäudeversicherung.)

Auch Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings ist Diebstahl nicht gleich Diebstahl. Dazu ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 4U 161/21): Ein Versicherer musste nicht leisten, weil keine eindeutigen Einbruchspuren nachgewiesen werden konnten. In dem konkreten Fall ging es um einen Diebstahl aus einer Garage, bei dem die Geschädigte keine Einbruchspuren vorweisen und auch nicht beweisen konnte, dass das Garagentor abgeschlossen war. Aber es kommt auf die Versicherungsbedingungen an: Es gibt auch Tarife, da ist auch einfacher Diebstahl abgesichert, das heißt ohne gewaltsames Eindringen. Da kann z.B. ein Trickdiebstahl mitversichert sein, z.B. wenn „falsche Handwerker“ zuhause Wertsachen entwenden.

Zum Standard einer Hausratversicherung gehört die Außenversicherung. Sie schützt Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Das könnten zum Beispiel Wertsachen sein, die in einem Spind eingeschlossen sind. Oder auch im Urlaub, wenn Wertsachen aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden. Über die Außenversicherung ist auch der Hausrat der Kinder mitversichert, wenn sie für die Ausbildung oder das Studium ausziehen.

Nicht automatisch dabei, ist der Elementarschutz. Der ist allerdings als Erweiterung möglich.

Für wen ist die Hausratversicherung sinnvoll? Die Hausratversicherung gehört nicht zu den allerwichtigsten Versicherungen.

Viele unterschätzen aber die Werte, die sich im Laufe der Jahre in einer Wohnung ansammeln, oder durch elektronische Geräte zusammenkommen. Wenn man entsprechend hohe Werte angesammelt hat, kann die Versicherung schon sinnvoll sein.

Für die Höhe der Versicherungssumme gibt es eine Faustformel: Fläche in Quadratmeter mal 650 Euro = Untergrenze (bei 100 qm-Wohnung also 65.000 Euro), in der Regel inklusive Verzicht auf die „Einrede der Unterversicherung“. D.h. der Versicherer prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Alternativ kann eine Wertermittlung über einen Vermittler oder Gutachter erfolgen, z.B. bei sehr hochwertigem Hausrat. Es gibt auch im Internet hilfreiche Tabellen, damit lässt sich der Wert selbst ermitteln.

Wichtig ist außerdem …

Einen Schaden unverzüglich mitzuteilen. In der Meldung sollte die Versicherungsnummer genannt werden. Außerdem sollte sie Angaben enthalten zum Schadenverursacher und zum Geschädigten, zu Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine Beschreibung des Schadenhergangs. Die Fristen sowie die weiteren nötigen Angaben können je nach Versicherungssparte variieren. Fotos sind vor allem bei Versicherungsschäden am Hausrat und Gebäude wichtig. Belege, Unterlagen und Bescheinigungen dagegen besonders bei der Haftpflichtversicherung.

Die Police regelmäßig anzuschauen. Empfehlenswert ist ein Versicherungscheck immer auch, wenn sich Lebensumstände ändern. Z.B. nach einem Umzug muss der Versicherer informiert werden und die Hausratversicherung auf die neue Wohnung angepasst werden.

Für alle, die von ihrem Einkommen leben: eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Absicherung der Arbeitskraft ist nicht nur für Eigentümer sinnvoll. Sie kann aber beispielsweise helfen, die Kreditraten weiter zu bedienen, falls ein Einkommen wegfällt.

Zusammenfassung: • Wohngebäudeversicherung: Sie kommt für Schäden am Haus auf, also etwa an den Decken, Böden, Wänden.

• Hausratversicherung: Sie ersetzt zum Beispiel beschädigte Möbel und Teppiche sowie defekte Elektrogeräte.

• Privathaftpflichtversicherung: Sie zahlt, wenn man andere schädigt, etwa wenn das Wasser in die Wohnung des Nachbarn läuft oder ein Glas Wein auf der Party des Nachbarn umstößt und der Teppich in Mitleidenschaft gezogen wird.

• Elementarschaden-Zusatz: Er greift bei „erweiterten Naturgefahren“, wenn der Schaden z.B. durch eine Überschwemmung entsteht, etwa bei Starkregen oder Hochwasser, und ist als Zusatz von Gebäude- und Hausratpolice zu haben.

Mehr Infos unter: haus.de E-Mail: hausfreunde@haus.de

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**Die Privathaftpflichtversicherung ** Privathaftpflichtversicherung klingt nach Pflichtversicherung. Das ist sie aber nicht. Sie zahlt, wenn ich andere schädige. Das können Sachschäden sein, aber auch Personenschäden und da zählen dann z.B. Arzt- und Krankenhauskosten dazu, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen als Ausgleich für bleibende Schäden. Man kann sich vorstellen, dass das teuer werden kann. Wichtig ist deshalb auch die Mindestdeckungssumme: Der Bund der Versicherten schreibt von mindestens 15 Millionen. Versichert sind ganz allgemein die Gefahren des täglichen Lebens. Diese Gefahren können auch von meinem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel: Wenn ich im Winter versäumt habe, den Weg vorm Haus zu räumen und ein Passant rutscht aus und verletzt sich. Oder es fällt ein Dachziegel herab und trifft jemanden. Wenn wir von einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ausgehen, wäre das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Schließlich gibt es eine Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer muss ich dafür sorgen, dass Fußgänger und Radfahrer vor Gefahren geschützt sind, die von der Immobilie und angrenzenden Gehwegen ausgehen.

Nun noch ein Beispiel für einen Sachschaden: Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden an einem Gebäude, sofern es nicht das eigene ist. Somit kann ein Wasserschaden, ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein, wenn dieser zu einem Schaden in der Wohnung des Nachbarn führt.

Angenommen ein Mieter hat einen Wasserschaden in seiner Wohnung. Sofern den Mieter kein Verschulden trifft, z.B. bei einem Rohrbruch, kommt für die Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung des Vermieters auf. Wenn aber der Mieter den Schaden verursacht hat, ist seine Haftpflichtversicherung zuständig. Sie haftet für sog. Mietsachschäden, also Schäden an einem privat gemieteten Wohnraum, z.B. an Wänden, Türen, Fußboden. Ein solcher Mietsachschaden muss durch den Mieter reguliert werden, zugleich muss der Mieter den Vermieter informieren. Für den eigenen Schaden, also am Mobiliar, kommt die Hausratversicherung des Mieters auf.

Wer sein Haus vermietet hat, braucht eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Versichert sind Ansprüche, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer Pflichten verletzt hat, wie eben den Winterdienst oder die bauliche Instandhaltung. Oder auch, wenn ein Mieter im Dunkeln stürzt, weil die Treppenhausbeleuchtung defekt ist. Dann übernimmt die Haus‑ und Grundbesitzer‑Haftpflichtversicherung den Schadensersatz. Auch für Grundstückskäufer kann der Abschluss eines solchen Vertrags infrage kommen, falls sie noch keine konkrete Bauabsicht haben.

Gibt es noch weitere Spezial-Haftpflichtversicherungen? Als Bauherr braucht man eine Bauherren‑Haftpflichtversicherung: Sie schützt gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben. Bis zu einer bestimmten Bausumme (z.B. für Umbauten bei selbstgenutztem Wohneigentum) ist das Bauherren-Risiko in der Regel über die Private Haftpflichtversicherung mitabgedeckt.

Eine weitere Spezial-Haftpflichtversicherung ist die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie ist für alle Besitzer einer Ölheizung wichtig: Wenn Heizöl in den Boden sickert und droht, das Grundwasser zu verseuchen, kann es teuer werden.

Im Zusammenhang mit Wohnen könnte vielleicht noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung relevant sein. Sie ist für Eigentümer von Tieren wichtig und schützt den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Das könnten z.B. auch Schäden an gemietetem Wohnraum sein.

**Die Hausratversicherung ** Sie ist das Pendant zur Wohngebäudeversicherung, wenn es um das Inventar geht. Sie springt also ein, wenn durch Feuer, Hagel, Leitungswasser usw. Möbel, Gardinen, Teppiche oder auch Bücher, Elektrogeräte und Kleidung beschädigt werden. In der Regel gehört auch die Einbauküche dazu, solange sie aus vorgefertigten Modulen besteht. (Andernfalls: also individuell angefertigte, fest eingebaute Küchen gehören in die Gebäudeversicherung.)

Auch Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings ist Diebstahl nicht gleich Diebstahl. Dazu ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 4U 161/21): Ein Versicherer musste nicht leisten, weil keine eindeutigen Einbruchspuren nachgewiesen werden konnten. In dem konkreten Fall ging es um einen Diebstahl aus einer Garage, bei dem die Geschädigte keine Einbruchspuren vorweisen und auch nicht beweisen konnte, dass das Garagentor abgeschlossen war. Aber es kommt auf die Versicherungsbedingungen an: Es gibt auch Tarife, da ist auch einfacher Diebstahl abgesichert, das heißt ohne gewaltsames Eindringen. Da kann z.B. ein Trickdiebstahl mitversichert sein, z.B. wenn „falsche Handwerker“ zuhause Wertsachen entwenden.

Zum Standard einer Hausratversicherung gehört die Außenversicherung. Sie schützt Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Das könnten zum Beispiel Wertsachen sein, die in einem Spind eingeschlossen sind. Oder auch im Urlaub, wenn Wertsachen aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden. Über die Außenversicherung ist auch der Hausrat der Kinder mitversichert, wenn sie für die Ausbildung oder das Studium ausziehen.

Nicht automatisch dabei, ist der Elementarschutz. Der ist allerdings als Erweiterung möglich.

Für wen ist die Hausratversicherung sinnvoll? Die Hausratversicherung gehört nicht zu den allerwichtigsten Versicherungen.

Viele unterschätzen aber die Werte, die sich im Laufe der Jahre in einer Wohnung ansammeln, oder durch elektronische Geräte zusammenkommen. Wenn man entsprechend hohe Werte angesammelt hat, kann die Versicherung schon sinnvoll sein.

Für die Höhe der Versicherungssumme gibt es eine Faustformel: Fläche in Quadratmeter mal 650 Euro = Untergrenze (bei 100 qm-Wohnung also 65.000 Euro), in der Regel inklusive Verzicht auf die „Einrede der Unterversicherung“. D.h. der Versicherer prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Alternativ kann eine Wertermittlung über einen Vermittler oder Gutachter erfolgen, z.B. bei sehr hochwertigem Hausrat. Es gibt auch im Internet hilfreiche Tabellen, damit lässt sich der Wert selbst ermitteln.

Wichtig ist außerdem …

Einen Schaden unverzüglich mitzuteilen. In der Meldung sollte die Versicherungsnummer genannt werden. Außerdem sollte sie Angaben enthalten zum Schadenverursacher und zum Geschädigten, zu Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine Beschreibung des Schadenhergangs. Die Fristen sowie die weiteren nötigen Angaben können je nach Versicherungssparte variieren. Fotos sind vor allem bei Versicherungsschäden am Hausrat und Gebäude wichtig. Belege, Unterlagen und Bescheinigungen dagegen besonders bei der Haftpflichtversicherung.

Die Police regelmäßig anzuschauen. Empfehlenswert ist ein Versicherungscheck immer auch, wenn sich Lebensumstände ändern. Z.B. nach einem Umzug muss der Versicherer informiert werden und die Hausratversicherung auf die neue Wohnung angepasst werden.

Für alle, die von ihrem Einkommen leben: eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Absicherung der Arbeitskraft ist nicht nur für Eigentümer sinnvoll. Sie kann aber beispielsweise helfen, die Kreditraten weiter zu bedienen, falls ein Einkommen wegfällt.

Zusammenfassung: • Wohngebäudeversicherung: Sie kommt für Schäden am Haus auf, also etwa an den Decken, Böden, Wänden.

• Hausratversicherung: Sie ersetzt zum Beispiel beschädigte Möbel und Teppiche sowie defekte Elektrogeräte.

• Privathaftpflichtversicherung: Sie zahlt, wenn man andere schädigt, etwa wenn das Wasser in die Wohnung des Nachbarn läuft oder ein Glas Wein auf der Party des Nachbarn umstößt und der Teppich in Mitleidenschaft gezogen wird.

• Elementarschaden-Zusatz: Er greift bei „erweiterten Naturgefahren“, wenn der Schaden z.B. durch eine Überschwemmung entsteht, etwa bei Starkregen oder Hochwasser, und ist als Zusatz von Gebäude- und Hausratpolice zu haben.

Mehr Infos unter: haus.de E-Mail: hausfreunde@haus.de

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