Player FM ऐप के साथ ऑफ़लाइन जाएं!
Lehrer will 30.000 Euro an Entschädigung!
Manage episode 458467461 series 3629729
BAG, Urteil vom 25.4.2024 – 8 AZR 140/23
€ 30.000 verlangt wegen Altersdiskriminierung
- Kläger, geboren 1952
- Umfangreiche Ausbildung und Berufserfahrung als Lehrer
- Anfang 2018: Erreichen der Regelaltersgrenze und Ruhestand
- Weiterhin befristete Tätigkeit als Lehrer nach dem Ruhestand
- 20. Dezember 2021: Bewerbung auf Vertretungsstelle an einem Gymnasium des beklagten Landes
- Jüngerer Bewerber (geb. 1981) bewarb sich ebenfalls
- Schulleitung schlug Kläger zur Einstellung vor
- Beklagtes Land entschied, jüngeren Bewerber einzustellen, da dieser die Altersgrenze noch nicht überschritten hatte
- kein Altersdiskriminierung
- Benachteiligung gerechtfertigt
„Die Zielsetzung der ausgewogenen Verteilung der Beschäftigungschancen zwischen den Generationen ist auch iSv. § 10 Satz 1 AGG objektiv und angemessen.“
Artikel:
1. Scheinbewerber kriegt keine Entschädigung
2. Fettleibigkeit und Entschädigung
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin
📞 Kontaktieren Sie mich:
🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin
📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
📞 Telefon: 030 74923060
📠 Fax: 030 74923818
🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
126 एपिसोडस
Lehrer will 30.000 Euro an Entschädigung!
Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Manage episode 458467461 series 3629729
BAG, Urteil vom 25.4.2024 – 8 AZR 140/23
€ 30.000 verlangt wegen Altersdiskriminierung
- Kläger, geboren 1952
- Umfangreiche Ausbildung und Berufserfahrung als Lehrer
- Anfang 2018: Erreichen der Regelaltersgrenze und Ruhestand
- Weiterhin befristete Tätigkeit als Lehrer nach dem Ruhestand
- 20. Dezember 2021: Bewerbung auf Vertretungsstelle an einem Gymnasium des beklagten Landes
- Jüngerer Bewerber (geb. 1981) bewarb sich ebenfalls
- Schulleitung schlug Kläger zur Einstellung vor
- Beklagtes Land entschied, jüngeren Bewerber einzustellen, da dieser die Altersgrenze noch nicht überschritten hatte
- kein Altersdiskriminierung
- Benachteiligung gerechtfertigt
„Die Zielsetzung der ausgewogenen Verteilung der Beschäftigungschancen zwischen den Generationen ist auch iSv. § 10 Satz 1 AGG objektiv und angemessen.“
Artikel:
1. Scheinbewerber kriegt keine Entschädigung
2. Fettleibigkeit und Entschädigung
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin
📞 Kontaktieren Sie mich:
🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin
📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
📞 Telefon: 030 74923060
📠 Fax: 030 74923818
🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
126 एपिसोडस
सभी एपिसोड
×1 BAG: Urlaub und Krankheit im Ausland 12:30
1 EuGH: Messung der Arbeitszeit und Überstunden 15:45
1 Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2025 20:02
1 Jahresrückblick- wichtige Entscheidungen 2024 13:43
1 aktuelles Urteil: Überstundenvergütung und Teilzeit 13:31
1 Weihnachtsgeld 2024 - wann besteht ein Anspruch? 14:30
1 5 Häufige Fehler bei einer Befristung 13:09
1 Mein Anwalt ist eine Schlaftablette! 17:11
1 BAG: Arbeitnehmer will € 25.000 für unzulässige Überwachung? 15:06
1 Neue BAG-Entscheidung: Vergütung von Pausenzeiten? 11:29
1 Wann muss der Arbeitgeber keine Abfindung zahlen? 20:08
1 5 häufige Fehler beim Aufhebungsvertrag 20:54
प्लेयर एफएम में आपका स्वागत है!
प्लेयर एफएम वेब को स्कैन कर रहा है उच्च गुणवत्ता वाले पॉडकास्ट आप के आनंद लेंने के लिए अभी। यह सबसे अच्छा पॉडकास्ट एप्प है और यह Android, iPhone और वेब पर काम करता है। उपकरणों में सदस्यता को सिंक करने के लिए साइनअप करें।